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Tierquäler vor Gericht!

40.000.000 Schweine erleiden jedes Jahr Schmerzen und Panik bei der Betäubung mit CO2-Gas. Die „Schweinefleischindustrie“ verstößt unserer Auffassung nach systematisch gegen das Tierschutzgesetz, doch die tierquälerischen Praktiken werden von den Behörden stillschweigend geduldet.
 

PETA hat Strafanzeigen gegen mehr als 20 Großschlachthöfe gestellt, die diese grausame Tötungsmethode anwenden.

Mit Ihrer Hilfe wird unser Team bestehend aus Fachreferenten, Juristen und Tierärzten für die Tiere klagen und für ihre Rechte einstehen

Hallo liebe Unterstützer,

 

jedes Jahr werden in Deutschland ca. 40 Millionen Schweine vor der Schlachtung mit Kohlendioxid (CO2) betäubt. Der Hauptvorteil für die Schlachtindustrie liegt in einer „effektiven Gruppenbetäubung mit geringem Personaleinsatz“. Die CO2-Betäubung steht jedoch in der Kritik, weil die Betäubung nicht sofort eintritt und die Schweine bei der Einleitung Atemnot-Symptome und Abwehrverhalten zeigen. Für die Tiere ist diese Betäubungsmethode eine wahre Tortur, denn das Gas reizt ihre Schleimhäute; sie leiden an heftigen Erstickungssymptomen und geraten in Panik.

 

Das Vergasen von Tieren mit CO2 ist nach Auffassung von PETA mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar, da es zu erheblichen Leiden der Tiere führt! Deshalb haben wir nach ausführlichen Recherchen mehr als 20 Großschlachthöfe wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angezeigt.

 

Mit Ihrer Hilfe schalten wir für die Tiere die Justiz ein.

 

Zahlen aus Deutschland:

Zahlen aus Deutschland
   HELFEN SIE DEN TIEREN   

Mit Ihrer Hilfe wollen wir gegen die systematische Tierquälerei in der Tierproduktion vorgehen. Unsere Rechtsabteilung legt das Fundament für diese wichtige Arbeit.

 

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie die juristische Arbeit von PETA Deutschland mit einer Spende fördern würden.

 

Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.


Dr. Edmund Haferbeck
Rechts- und Wissenschaftsabteilung
PETA Deutschland e.V.

Juni 2023
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Wenn sich eine Rechtsprechung entwickelt, die nichts mehr zu tun hat mit den moralischen Empfindungen der Bürgerinnen und Bürger, dann verliert die Justiz ihren Anspruch Urteile “Im Namen des Volkes” zu sprechen.

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