18. Juli 2017
Liebe mietenbewegte Unterzeichner/innen unserer Petition "Mietpreisbremse verschärfen",
vielen Dank für Ihr reges Interesse - knapp 38 000 Unterzeichner/innen sind es jetzt. Es gibt inzwischen eine Zweite wichtige Mieten-Petition bei Change-Org, die ebenfalls Ihre ganze Aufmerksamkeit
verdient. Unterzeichnen und verbreiten Sie also auch die Petition "Stoppt die Mietenexplosion - Modernisierungsumlage § 559 endlich streichen!" vom "Berliner Bündnis-Otto-Suhr-Siedlung und
Umgebung": www.change.org/Mietenexplosion
Dieser Paragraph wird von vielen auch der "Wuchermieten- oder Entmietungs-Paragraph" genannt. Derzeit kann der Vermieter wegen des § 559 praktisch jede Form von
teurer Luxus- und energetischer Modernisierung durchführen - auch gegen den erklärten Willen der Mieter/innen. Deren Umlage und die damit verbundenen massiven Mieterhöhungen führen zur Verarmung und
Vertreibung von immer mehr Menschen. Das ist undemokratisch und sozial verantwortungslos. Mieterhöhungen bis 300% und mehr sind Praxis. Dieses Schicksal kann jede/n treffen, weil immer mehr Konzerne
durch diese spekulationsfreundlichen Gesetze mit Renditen angelockt werden, die kaum woanders an den internationalen Märkten zu erzielen sind. Dieser Paragraph schafft einen enormen Anreiz, mit einem
konstruierten Modernisierungsbedarf auf Kosten der Kasse zu machen.
Unterstützen Sie massenhaft Beide Mieten-Petitionen - gerade jetzt zum Wahlkampf. Empfehlen Sie sie weiter unter Ihren Bekannten. Machen Sie sie gezielt bekannt in Initiativen und Kreisen mit vielen
Multipikatoren! Wir sind schon sehr Viele und so werden wir noch schneller viel mehr. Wir können so auch beide Petitionen noch zu Offiziellen Bundestags-Petitionen machen - damit die Mieterrechte
kein Blinder Fleck mehr im Bundestag bleiben!
Ihr AMV Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V.
Rettet die Mieterrechte! – Streicht endlich § 559 BGB – Petition an Bundestag
Derzeit kann der Vermieter wegen des § 559 praktisch jede Form von teurer Luxus- und energetischer Modernisierung durchführen - auch gegen den erklärten Willen der Mieter*innen. Die damit verbundenen massiven Mieterhöhungen führen zur Verarmung und Vertreibung von immer mehr Mieter*innen. Das ist undemokratisch und sozial verantwortungslos.
Modernisierungskosten als Mieterhöhungsinstrument
Dieses Gesetz regelt, dass Modernisierungskosten in Höhe von 11% im Jahr der Kosten auf die Miete aufgeschlagen werden können. Obwohl damit die Mieter*innen die Modernisierungskosten nach 9 Jahren komplett bezahlt haben, bleibt die erhöhte Miete auch danach dauerhaft bestehen. Wo den Mieter*innen sonst ein Mindestmaß an Sicherheit über das für sie existentielle Gut Wohnen zugestanden wird, werden mit der Modernisierungsumlage die wichtigsten Schutzrechte vor Mieterhöhungen außer Kraft gesetzt. Da die Modernisierungskosten unbegrenzt hoch sein können, gilt das auch für die Mieterhöhungen: 10 – 300% sind Praxis. Das bedeutet für Millionen Mieter*innen die Gefahr einer Verdrängung und der Verlust ihrer angestammten Nachbarschaft. Dieses Schicksal kann jede/n treffen, weil immer mehr Konzerne durch diese spekulationsfreundlichen Gesetze mit Gewinnen angelockt werden, die kaum woanders an den internationalen Märkten zu erzielen sind. Dieser Paragraph schafft einen enormen Anreiz, mit einem konstruierten Modernisierungsbedarf Kasse zu machen. In Deutschland haben sich in den letzten Jahren vermehrt große Wohnungsgesellschaften gebildet (z. B. Vonovia, Deutsche Wohnen), die in großem Stil Wohnungen aufgekauft haben, um mit diesem Geschäftsmodell Traum-Renditen voranzutreiben.
Unterlassene Instandhaltungen – spätere Modernisierungskosten mit Mieterhöhung
Dagegen werden oft notwendige laufende Instandhaltungen, deren Kosten nicht auf die Miete umgelegt werden dürfen, von Vermietern
unterlassen. Wenn dann irgendwann die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden, führt oftmals der zwischenzeitliche technische Fortschritt dazu, dass die Maßnahmen zu einem hohen Anteil als
Modernisierungsmaßnahme eingestuft werden, die zu einer Mieterhöhung führen. Die rechtswidrigen Versäumnisse des Vermieters werden so zu seinem geldwerten Vorteil gemacht.
Investitionen bei den Wohnungen werden nicht nach vernünftigen wohnungswirtschaftlichen Gründen vorgenommen, sondern danach, wie sich damit Mietsteigerungen am effektivsten durchsetzen lassen. Es
werden Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, obwohl in vielen Fällen Reparaturen möglich wären. Auch werden teilweise bewusst noch höhere Kosten produziert, z. B. durch den Verzicht auf staatliche
Zuschüsse oder eigene Baufirmen.
Auch andere Mieter von dieser Praxis betroffen
Nach einer Modernisierung müssen aber nicht nur die direkt betroffenen Mieter selbst mehr zahlen: Die ortsübliche Vergleichsmiete steigt und damit die zulässige Miete für die Mieter*innen in der Umgebung. Und kann der oder die Mieter*in die neue Miete nicht bezahlen und muss ausziehen, greift bei der Neuvermietung die sogenannte Mietpreisbremse nicht: Die Wohnung kann danach zu unbegrenzt hohen Mieten neuvermietet werden, wodurch wiederum die ortsübliche Vergleichsmiete steigt. Eine Spirale ohne Ende.
Energetische Modernisierung
Die energetische Modernisierung trägt besonders zu den Mieterhöhungen bei. Die versprochenen Energieeinsparungen beruhen im Wesentlichen auf „Laboruntersuchungen“ – ähnlich wie bei den berüchtigten VW-Dieselauto-Werten! Vergleiche von bauidentischen Häusern mit und ohne energetische Maßnahmen haben jedoch ergeben, dass oft überhaupt keine Energieeinsparungen eingetreten sind – sich dafür aber Schimmel gebildet hat. Eine Evaluierung nach den Praxiswerten ist hier bundesweit überfällig. Laut einer Anfrage aus dem Bundestag weiß noch nicht einmal die Bundesregierung, wie viel Energie hierdurch tatsächlich eingespart wird. Zudem ist der ökologische Nutzen der hochgiftigen und brandgefährlichen - nur als Sondermüll zu entsorgenden - Baustoffe mehr als zweifelhaft. Die Katastrophe von London sollte allen eine Mahnung sein!
Die Mieter zahlen die Zeche
Die Klimapolitik wird einseitig zu Lasten der Mieter*innen betrieben, während Industrie und Verkehr vergleichsweise unbehelligt bleiben. Die bestehenden Regelungen spielen zudem der Grundbesitzerlobby und der Baulobby in die Hände, während das berechtigte Interesse der Mieter*innen an bezahlbarem Wohnraum nicht berücksichtigt wird. Dieses Gesetz verschärft die wirtschaftliche Ungleichheit: Unter den höheren Renditen leiden nämlich vor allem die Menschen mit mittleren und kleinen Einkommen. Außerdem bleibt es zwingend notwendig, in den Neubau zu investieren, um endlich die Wohnungsnot zu beenden.
Wir fordern eine Wohnungspolitik die an den Bedürfnissen der Menschen und nicht an Profiten von Finanzinvestoren ausgerichtet ist, sowie die Schaffung und Bewahrung von gutem und bezahlbarem Wohnraum für alle.
Es ist Zeit für soziale Gerechtigkeit – nicht nur in Wahlprogrammen, sondern auch in Wirklichkeit. Wir fordern daher die ersatzlose Streichung von § 559 BGB.
Wir bitten Sie um Ihre Unterzeichnung und Unterstützung. Teilen und verbreiten Sie diese Petition weiter an alle Ihre
Bekannten und Initiativen – auch in anderen Städten und Regionen.
Vielen Dank!