Liebe Tierfreundin, lieber Tierfreund,
letzten Donnerstag hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass das millionenfache Töten männlicher Küken mit dem Tierschutz vereinbar ist! Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien seien wichtiger als das Leben von 50 Millionen männlichen Küken jährlich.
Unsere Justiziarin war bei dem Prozess dabei:
„Wir halten die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, das Tötungsverbot aufzuheben, für falsch und hoffen, dass die beteiligten NRW-Behörden vor dem
Bundesverwaltungsgericht gegen diese Entscheidung vorgehen werden. Es ist das erste Mal, dass vor einem Gericht über das Kükenschreddern öffentlich verhandelt wurde, nachdem das Thema im Frühjahr von
der Strafjustiz kurzerhand unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Beschlusswege zu den Akten gelegt wurde. Wir von PETA sehen nun umso mehr Politik und Gesetzgeber in der Pflicht, dem massenhaften
Töten gesunder und lebensfähiger Wesen endlich Einhalt zu gebieten“, so Sophie Nouvertné aus der Rechtsabteilung von PETA Deutschland e.V.
Das Urteil zeigt deutlich den Stellenwert der Tiere in unserer Gesellschaft und verdeutlicht, dass trotz der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz
wirtschaftliche Interessen ganz klar denen der Tiere vorgezogen werden.
Die Politik ist nun gefragt, das Töten per Gesetz endlich zu verbieten.
Bitte verbreiten Sie diesen Link zur Petition: www.peta.de/kuekentoetung-stoppen
Mit freundlichen Grüßen
Dr. sc. agr. Edmund Haferbeck
Rechts- und Wissenschaftsabteilung
PETA Deutschland e.V.